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Bedingungen des centron Channel Partnerprogramms

Teilnahme und Unternehmensnachweis

Am centron Channel Partnerprogramm können ausschließlich Unternehmen, juristische Personen und eingetragene Gewerbetreibende teilnehmen. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die Freigabe kann centron einen Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit verlangen, etwa einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares Dokument. Die Teilnahme wird durch centron geprüft und bestätigt.

Vermittlung und Zuordnung von Endkunden

Ein Channel Partner vermittelt potenzielle Endkunden an centron und registriert diese über den vorgesehenen Prozess. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Endkundenumsatzes ist eine eindeutige Zuordnung zum Channel Partner. Die Registrierung muss vollständig und korrekt erfolgen. Ist ein Endkunde bereits centron Kunde, bereits einem anderen Partner zugeordnet oder nicht eindeutig identifizierbar, kann die Zuordnung abgelehnt werden.

Vertragsverhältnis, Abrechnung und Leistungserbringung

Der Endkunde schließt seinen Vertrag direkt mit centron. centron übernimmt die Vertragsabwicklung, stellt die Rechnungen und erbringt die vereinbarten Leistungen unmittelbar gegenüber dem Endkunden. Der Channel Partner ist ausschließlich für die Vermittlung zuständig. Er verkauft die centron Leistungen nicht im eigenen Namen weiter und übernimmt keine Rechnungsstellung gegenüber dem Endkunden.

Berechnung und Nutzung des Guthabens

Das monatliche Guthaben wird auf Grundlage des relevanten Netto-Umsatzes der zugeordneten Endkunden berechnet. Der anwendbare Prozentsatz richtet sich nach der aktuellen Tier-Stufe des Channel Partners. Steuern, Rabatte, Gutschriften, Sondervereinbarungen sowie nicht anrechenbare Umsatzbestandteile bleiben unberücksichtigt. Das Guthaben wird monatlich dem Channel-Partner-Account gutgeschrieben und kann für die eigene Infrastruktur bei centron genutzt werden.

Ausschlüsse und Beendigung der Teilnahme

Von der Berechnung ausgeschlossen sind insbesondere Umsätze von nicht eindeutig zugeordneten Endkunden, nicht bestätigte Vermittlungen sowie Umsatzbestandteile, die nicht den Programmbedingungen entsprechen. Bei falschen Angaben, missbräuchlicher Nutzung oder Verstößen gegen die Bedingungen kann centron einzelne Zuordnungen ablehnen oder die Teilnahme beenden. Die Kündigung richtet sich nach den jeweils vereinbarten Fristen und Bedingungen. Nach einer Kündigung können keine weiteren Endkunden registriert werden.

Datenschutz und Datenzugriff

centron verarbeitet die für die Durchführung des Programms erforderlichen Unternehmens-, Kontakt-, Vertrags- und Umsatzdaten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Channel Partner erhalten nur Zugriff auf die Informationen, die sie zur Verwaltung ihrer Partnerbeziehung und zur Prüfung des Guthabens benötigen. Der Zugriff auf weitergehende Endkundendaten setzt eine entsprechende Berechtigung oder Zustimmung voraus.

Änderung oder Entfernung einer Partnerzuordnung

Endkunden können ihre bestehende Channel-Partner-Zuordnung im Rahmen der verfügbaren Funktionen einsehen, ändern oder entfernen. Sie können außerdem festlegen, welche Informationen und Rechte dem Channel Partner zur Verfügung stehen. Änderungen gelten grundsätzlich für zukünftige Abrechnungszeiträume und können die weitere Guthabenberechnung beeinflussen. Bereits abgeschlossene und korrekt abgerechnete Zeiträume bleiben davon unberührt.